AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

⁠Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Vivi’s Pfotenparadies im Bereich der Tierbetreuung. Mit der Buchung einer Betreuung erklärt sich der Tierhalter mit diesen AGB einverstanden.

 

⁠Leistungen

Ich biete eine individuelle, familiäre Betreuung für Hunde, Katzen und andere Tiere an. In der Regel betreue ich nur einen Hund bzw. mehrere Hunde aus demselben Haushalt gleichzeitig. Eine Betreuung von Hunden aus unterschiedlichen Haushalten erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung aller Halter.

 

Voraussetzungen für die Betreuung

Der Tierhalter bestätigt, dass der Hund:

gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist

über die gesetzlich erforderlichen Impfungen verfügt

über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt

keine aggressiven oder gefährlichen Verhaltensweisen zeigt (sofern nicht ausdrücklich besprochen)

Alle Besonderheiten (Krankheiten, Medikamente, Verhalten etc.) müssen vorab vollständig mitgeteilt werden.

 

Kennenlernen

Vor der ersten Betreuung findet in der Regel ein unverbindliches Kennenlernen statt. Ich behalte mir das Recht vor, eine Betreuung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das Tier nicht in mein Betreuungskonzept passt oder Risiken bestehen.

 

Bring- und Abholzeiten

Bring- und Abholzeiten werden individuell vereinbart und sind verbindlich einzuhalten. Verspätungen sind frühzeitig mitzuteilen.

 

Preise und Zahlung

Es gelten die auf der Website veröffentlichten Preise von www.vivispfotenparadies.ch

Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung (z. B. bar oder per Überweisung) und ist spätestens bei Betreuungsbeginn fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

Stornierungsbedingungen

Bei späteren Absagen kann ein Teilbetrag (bis zu 100 %) verrechnet werden

 

Stornierung oder Buchungsänderung bei Spaziergängen

Bei einer Stornierung ab 72 Stunden vor Beginn des gebuchten Service, muss 15% des Gesamtpreises bezahlt werden.

Bei einer Stornierung ab 48 Stunden vor Beginn des gebuchten Service, muss 25% des Gesamtpreises bezahlt werden.

Bei einer Stornierung ab 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Service, muss 50% des Gesamtpreises bezahlt werden.

Bei einer Stornierung am selben Tag des gebuchten Service, muss der komplette Gesamtpreis bezahlt werden.

Bei Änderung der Betreuzeiten ab 72 Stunden vor Beginn kommen 5 CHF auf den gebuchten Service zusätzlich dazu.

 

Stornierung oder Buchungsänderung bei Ferienbetreuung

Der Tierhalter hat das Recht den Vertrag vor Beginn der Betreuung zu kündigen. Kündigt der Halter den Vertrag vorzeitig, fällt folgende Gebühr an:

ab 15 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Betreuungszeitraumes 25% der vereinbarten
Vergütung.

ab 7 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Betreuungszeitraumes 50% der vereinbarten
Vergütung.

ab 3 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegte Betreuungszeitraumes 75% der vereinbarten
Vergütung.

 

Feiertagszuschläge

An gesetzlichen Feiertagen im Kanton Thurgau wird ein Zuschlag von 10 CHF auf den regulären Betreuungspreis erhoben.

Als Feiertage gelten:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingstmontag
  • Pfingstsonntag 
  • Nationalfeiertag (1. August)
  • Weihnachten (25. & 26. Dezember)

 

Haftung

Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die durch sein Tier verursacht werden.

Ich hafte nur für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten meinerseits entstehen.

Für Krankheiten, Verletzungen oder unvorhersehbare Ereignisse während der Betreuung übernehme ich keine Haftung.

 

⁠Notfälle / Tierarzt

Im Notfall bin ich berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen.

Die entstehenden Kosten trägt der Tierhalter. Ich werde den Tierhalter umgehend informieren.

 

⁠Haftpflichtversicherung

Der Tierhalter bestätigt, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

 

Fotos und Social Media

Ich darf während der Betreuung Fotos und Videos des Hundes machen. Eine Veröffentlichung (z. B. Website oder Social Media) erfolgt nur nach Absprache mit dem Tierhalter.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Wohnsitz von Vivi’s Pfotenparadies.